Die aktuellen Mietobergrenzen in Stuttgart
seit 1. Januar 2021 gültig für die Jahre 2021 und 2022

 

 

 

Haushaltsgröße

Fläche
in m²

Mietobergrenzen
2021/2022 in €

eine Person

45

525 €

2 Personen

60

618 €

3 Personen

75

726 €

4 Personen

90

861 €

5 Personen

105

1.009 €

6 Personen

120

1.191 €

jede weitere Person

+ 15

149 €

 



Neues zur Wohnsitzauflage

 

Auf Antrag bei der Ausländerbehörde kann die Wohnsitzauflage gestrichen werden. Dies ist  dann möglich, wenn die betroffene Person ihren Lebensunterhalt einigermaßen langfristig sichern kann.

 

Wir empfehlen eine gute Handreichung zur aktuellen Rechtslage, die der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg herausgegeben hat:  Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht von 12.2019

 

https://fluechtlingsrat-bw.de/files/Aktiv-Dateien/Materialien%2000%20Leitfaeden_1/2019-12%20Broschuere%20Wohnsitzauflagen.pdf

 

ccs. 01.2020


Im Frühjahr 2019 hat sich in Stuttgart das Bündnis „Mietentscheid Stuttgart“ gegründet, das nun ein offizielles Bürgerbegehren zum Thema Mieten auf den Weg bringen wird. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt. Der Mietentscheid soll Teil einer großen Kampagne mit begleitenden Aktionen und Veranstaltungen werden. Das Bündnis wird getragen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, Gewerkschaften, Mieterinitiativen und Parteien.

 

Ihr habt Interesse an weiteren Informationen, einer Mitarbeit und/oder wollt das Projekt unterstützen? Dann meldet euch bei uns unter info[aet]mietentscheid-stuttgart.de


Initiative von Stuttgarter Freundeskreisen für Geflüchtete: zum Text


Die pauschale Zuweisung für Bürgerkriegsflüchtlinge an einen festgelegten Wohnsitz durch das Land ist rechtlich nicht zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW gestern. Die vom Land erlassene Aus­länder- Wohnsitzregelungsverordnung verstößt gegen ... zum ganzen Text



Integration fördern – Wohnsitzauflage an die Realität anpassen

 

04.08.2017. Familie A. mit vier Kindern im Teenageralter wohnen in Stuttgart auf 14 Quad­ratmetern in einem Systembau und hätten in Kornwestheim eine Wohnung bekommen kön­nen. Die Ausländerbehörde in Ludwigsburg sagt nein – wegen der Wohnsitzauflage. Eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern möchte zur Verwandtschaft nach Trossingen, hat dort eine Wohnung gefunden und einen 450-Euro-Job. Die Ausländerbehörde sagt nein – wegen der Wohnsitzauflage. Eine Mutter gelingt mit einem Sohn und einer erwachsenen Tochter die Flucht nach Deutschland. Die Tochter kommt mit ihrer Familie in Dresden unter, die Mutter lebt in Stuttgart. Mutter und Sohn wollen nach Dresden, um gemeinsam die schlimmen Erin­nerungen im Familienverbund zu verarbeiten. Die Behörden sagen nein – wegen der Wohn­sitzauflage.

 

Das Integrationsgesetz vom 06.08.2016 reduziert die freie Wahl des Wohnorts auf das den Geflüchteten zugeteilte Bundesland. Außerdem erlaubt das Gesetz den Ländern, für drei Jahre eine Wohnsitzauflage zu erlassen, die, abgesehen von einigen Ausnahmen, die Pflicht zur (Wohnsitzannahme) innerhalb des jeweiligen Bundeslands vorschreibt.

 

Die baden-württembergische-Landesregierung geht ganz strikt vor und beschränkt die Wohnraumsuche sogar auf Stadt- und Landkreise! Diese Einschränkung diene einer nach­haltigen Integration, sagt die Bundesregierung; und vermeide Ghettobildung, meint Baden-Württembergs Innenminister.

 

Wir stellen fest: Die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum nehmen in Stuttgart zu. Die Geflüchteten geraten voll in den katastrophalen Strudel von zu großer Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und viel zu wenig Angebot. Eine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse ist gefährdet Je länger die Geflüchteten unter ihresglei­chen in den engen Unterkünften verharren müssen, desto schwieriger kommen sie in regel­mäßigen Austausch mit Nachbarn aus anderen Lebenszusammenhängen. Die Geflüchteten, die auf Wohnungssuche sind, erleben außerdem ihre Ausgrenzung durch Wohnungs­besit­zer, die sich die Freiheit nehmen können, ihre Wohnungen gar nicht oder nicht an Geflüch­tete zu vermieten. Und sie können sie auch an Wohnungsbesitzer geraten, die aus der Not Kapital schlagen und den Geflüchteten überteuerte Räume anbieten. Dies führt auch zu einer hohen Belastung des Sozialhaushalts durch die Unterkunftskosten im Leistungsbezug von Alg-II-BezieherInnen.

 

Die allermeisten Geflüchteten in Stuttgart müssen also weiterhin in Massenunterkünften oder Systembauten ausharren. Die Erfahrungen bei der Wohnungssuche sind stigmatisierend und schlecht für die Integration. Erschwerend kommt hinzu, dass die baden-württembergische Landesregierung die jedem Flüchtling zustehende Wohn-und Schlaffläche von sieben Quad­ratmetern (§8 FlueAG BW) ausgesetzt hat und so in Stuttgart 4,5 Quadratmeter pro Person gelten, das heißt, dass in einem Raum von 14 Quadratmetern drei Personen leben müssen!

 

Wir stellen fest und fordern:

 

·       Die Wohnsitzauflage entmündigt auch nach Meinung von UN, EU und Genfer Flüchtlingskonvention die Geflüchteten und schränkt deren Freiheit ein!

 

·       Familien werden auseinander gerissen!

 

·       Die Landesregierung muss die Wohnsitzauflage für die Stadt- und Landkreise ganz oder zumindest die Begrenzung auf die Stadt Stuttgart aufheben und auf die Regi­on Stuttgart ausweiten!

 

·       Es sollte überprüft werden, ob eine solche Ausweitung in den anderen baden-würt­tembergischen Wirtschaftsregionen ebenfalls die Wohnraumsuche entschärft und somit die Integration verbessert!

 

·       Außerdem müssen sofort die Aussetzung im FlueAG aufgehoben die gesetzlich vorgeschriebenen sieben Quadratmeter pro Person eingehalten werden!

 

Zitat der Stuttgarter Bürgermeister Michael Föll (Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen) und Martin Schairer (Sicherheit, Ordnung, Sport) aus dem Vorwort zum aktuellen Wohnungs­marktbericht 2017:

 

„Eine realistische Betrachtung der Situation am Wohnungsmarkt in Stutt­gart kommt um die Feststellung nicht herum, dass eine Lösung nur in Stadt und Region er­folgen kann. Dies ist alleine schon der Tatsache geschuldet, dass die Landeshauptstadt in ihrem engen und be­grenzten Stadtgebiet nur über begrenzte Entwicklungspotenziale verfügt, die folglich auch die zukünftige Einwohnerentwicklung limitieren. Es bedarf daher der ge­meinsamen Anstren­gungen aller Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart, um mittel- und langfristig zu einem ausreichenden Angebot an attraktiven und bezahlbaren Wohnungen zu kommen.“

 

Wolf-Dieter Dorn                                                                   Christa-Cheval-Saur

 

Sprecher des Freundeskreises                                             Arbeitsgruppe Wohnen
Flüchtlinge Feuerbach


Informationen zur Vermietung von Wohnungen
an Flüchtlingsfamilien und Alleinstehende (Stand: Mai 2017)

Wie unterstützt der FFF die Wohnungssuche?
von Christa Cheval-Saur

Wenn Sie eine Wohnung anbieten, können Sie alle notwendigen Informationen bei folgenden Adressen erfahren:

 

Ansprechpartner

Telefon

Christa Cheval-Saur, verantwortlich für Wohnungssuche beim FFF
E-Mail-Adresse: wohnen@ff-feuerbach.de


85 59 75

Flüchtlingsunterkunft Bubenhalde

82086-904 oder 82086-897

Flüchtlingsunterkunft Wiener Straße

849909-37 oder 849909-43

Flüchtlingsunterkunft Krailenshalde

0159 04104103 oder 0159 04153781

 

Wer sucht eine Wohnung oder einen WG-Platz?
Familien und Einzelpersonen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist. Sie haben einen Aufenthaltstitel und sie besuchen einen Integrationskurs des Bundes (Sprachkurs). Das schafft die Grundlage dafür, dass sie danach eine Arbeit aufnehmen können. Solange sie noch kein eigenes Einkommen haben, erhalten sie beim Jobcenter „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach SGB II.

 

Wer bezahlt die Miete?
Wenn die Mietkosten "angemessen sind, kommt das Jobcenter für die "Kosten der Unterkunft und Heizung" auf, das sind Kaltmieter, Nebenkosten und Heizung. Für die Kaltmieter gibt es eine "Mietobergrenze, die sich am Stuttgarter Mietspiegel orientiert und alle zwei Jahre neu beschlossen wird. Die Kaution gewährt das Jobcenter als Darlehen. Sie wird in der Gesamtsumme bei Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter überwiesen.

Gibt es sprachliche Probleme?
In der Regel besuchen alle Flüchtlinge einen Deutschkurs mit mindestens 600 Stunden. Je nach Kursteilnahme verbessern sich die Sprachkenntnisse laufend. Je häufiger die Menschen mit der deutschen Sprache in Kontakt kommen – auch im Wohnumfeld – desto besser die Kommunikation. Oft sind es die Kinder, die durch den Schul-besuch zu kleinen Übersetzern werden.

Gibt es Unterstützung nach dem Umzug?
Der FFF hält weiterhin den Kontakt zu den Familien oder Einzelpersonen, die in einer eigenen Wohnung leben. In fast allen Stuttgarter Stadtteilen gibt es Freundeskreise, zu den wir die Flüchtlinge bei entfernt liegenden Orten vermitteln können.

Wo suchen wir Wohnungen?
Durch eine Gesetzesänderung sind die in den Unterkünften lebenden Menschen gezwungen, in Stuttgart eine Wohnung zu suchen. Diese Wohnsitzauflage gilt für alle, die nach dem 01.01.2016 anerkannt wurden. Familien und Einzelpersonen, die zuvor ihren Aufenthaltstitel erhalten haben, sind nicht auf das Stadtgebiet beschränkt.



27.04.2017. Aktueller Stand der Wohnungsuchenden in den drei Feuerbacher Flüchtlingsunterkünften

Insgesamt sind es 77 Familien und 90 Einzelpersonen, die derzeit eine Wohnung oder – als Alleinstehende – einen Platz in einer Wohngemeinschaft suchen. Diese Angaben können täglich variieren. Entweder, weil jemand aus den Unterkünften ausziehen kann, weil eine Wohnung gefunden wurde oder weil weitere Personen ihre Anerkennung als Geflüchtete erhalten haben.

Die größte Anzahl der Familien sind diejenigen mit fünf Personen. Danach sind es Familien mit drei Personen und mit sechs Personen.

 

Im Haushalt lebende Personen

Anzahl der
Haushalte

drei

18

vier

fünf

fünf

21

sechs

zehn

sieben

drei

acht

zwei

neun

zwei

elf

ein

 

 

Für Vermieter: Die Höhe der Kaltmiete ist abhängig von der Anzahl der Personen – insofern auch von der Wohnungsgröße. Einem Wohnungsumzug durch das Jobcenter wird nur zugestimmt, wenn die Kaltmiete angemessen ist. Die angemessene Miete wird alle zwei Jahre beschlossen und in einer Tabelle der MIETOBERGRENZEN festgehalten.

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10.04.17, FFF: Hilfsaktion bei der Wohnungssuche

Mit einer Zeitungsanzeige, Plakaten und Flyern will der FFF Flüchtlinge bei der Wohnungssuche unterstützen. Für die Anzeige konnte der FFF auch eine knappe Mehrheit des Bezirksbeirats Feuerbach gewinnen. Mehr dazu im Bericht von Georg Friedel in der Stuttgarter Zeitung.

Der FFF will bei dieser Aktion auf die Bevölkerung Feuerbachs zugehen, aber auch die Mitglieder ausländischer Vereine gezielt ansprechen. Denn wer als Vermieter Migrationshintergrund habe, sei möglicherweise auch offener und eher bereit, seine Wohnung an diese Menschen zu vermieten, meint Christa Cheval-Saur vom Arbeitskreis Wohnen des FFF. „Außerdem suchen wir auch Paten, die einzelnen Familien und auch einzelnen Alleinstehenden gezielt bei der Suche nach Wohnraum helfen.“ Demnächst wollen FFF-Mitglieder auch in Geschäften in Feuerbach nachfragen, ob sie dort Plakate aufhängen und Flyer auslegen dürfen.