Die aktuellen Mietobergrenzen in Stuttgart
seit 1. Januar 2021 gültig für die Jahre 2021 und 2022
Haushaltsgröße
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Fläche
in m²
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Mietobergrenzen
2021/2022 in €
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eine Person
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45
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525 €
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2 Personen
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60
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618 €
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3 Personen
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75
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726 €
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4 Personen
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90
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861 €
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5 Personen
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105
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1.009 €
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6 Personen
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120
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1.191 €
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jede weitere Person
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+ 15
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149 €
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Neues zur Wohnsitzauflage
Auf Antrag bei der Ausländerbehörde kann die Wohnsitzauflage gestrichen werden. Dies ist
dann möglich, wenn die betroffene Person ihren Lebensunterhalt einigermaßen langfristig sichern kann.
Wir empfehlen eine gute Handreichung zur aktuellen Rechtslage, die der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg herausgegeben hat: Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht von 12.2019
https://fluechtlingsrat-bw.de/files/Aktiv-Dateien/Materialien%2000%20Leitfaeden_1/2019-12%20Broschuere%20Wohnsitzauflagen.pdf
ccs. 01.2020
Im Frühjahr 2019 hat sich in Stuttgart das Bündnis „Mietentscheid Stuttgart“
gegründet, das nun ein offizielles Bürgerbegehren zum Thema Mieten auf den Weg bringen wird. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt. Der Mietentscheid soll Teil einer
großen Kampagne mit begleitenden Aktionen und Veranstaltungen werden. Das Bündnis wird getragen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, Gewerkschaften, Mieterinitiativen und Parteien.
Ihr habt Interesse an weiteren Informationen, einer Mitarbeit und/oder wollt das Projekt unterstützen? Dann meldet euch bei uns unter info[aet]mietentscheid-stuttgart.de
Initiative von Stuttgarter Freundeskreisen für Geflüchtete: zum Text
Die pauschale Zuweisung für Bürgerkriegsflüchtlinge an einen festgelegten Wohnsitz durch das Land ist rechtlich nicht zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW gestern. Die vom
Land erlassene Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung verstößt gegen ... zum ganzen Text
Integration fördern – Wohnsitzauflage an die Realität
anpassen
04.08.2017. Familie A. mit vier Kindern im Teenageralter wohnen in Stuttgart auf 14 Quadratmetern in einem Systembau und hätten in Kornwestheim eine
Wohnung bekommen können. Die Ausländerbehörde in Ludwigsburg sagt nein – wegen der Wohnsitzauflage. Eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern möchte zur Verwandtschaft nach Trossingen, hat dort
eine Wohnung gefunden und einen 450-Euro-Job. Die Ausländerbehörde sagt nein – wegen der Wohnsitzauflage. Eine Mutter gelingt mit einem Sohn und einer erwachsenen Tochter die Flucht nach
Deutschland. Die Tochter kommt mit ihrer Familie in Dresden unter, die Mutter lebt in Stuttgart. Mutter und Sohn wollen nach Dresden, um gemeinsam die schlimmen Erinnerungen im Familienverbund
zu verarbeiten. Die Behörden sagen nein – wegen der Wohnsitzauflage.
Das Integrationsgesetz vom 06.08.2016 reduziert die freie Wahl des Wohnorts auf das den Geflüchteten zugeteilte Bundesland.
Außerdem erlaubt das Gesetz den Ländern, für drei Jahre eine Wohnsitzauflage zu erlassen, die, abgesehen von einigen Ausnahmen, die Pflicht zur (Wohnsitzannahme) innerhalb des jeweiligen
Bundeslands vorschreibt.
Die baden-württembergische-Landesregierung geht ganz strikt vor und beschränkt die Wohnraumsuche sogar auf Stadt- und
Landkreise! Diese Einschränkung diene einer nachhaltigen Integration, sagt die Bundesregierung; und vermeide Ghettobildung, meint Baden-Württembergs Innenminister.
Wir stellen fest: Die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum nehmen in Stuttgart zu. Die Geflüchteten geraten voll in den
katastrophalen Strudel von zu großer Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und viel zu wenig Angebot. Eine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse ist gefährdet Je länger die Geflüchteten
unter ihresgleichen in den engen Unterkünften verharren müssen, desto schwieriger kommen sie in regelmäßigen Austausch mit Nachbarn aus anderen Lebenszusammenhängen. Die Geflüchteten, die auf
Wohnungssuche sind, erleben außerdem ihre Ausgrenzung durch Wohnungsbesitzer, die sich die Freiheit nehmen können, ihre Wohnungen gar nicht oder nicht an Geflüchtete zu vermieten. Und sie
können sie auch an Wohnungsbesitzer geraten, die aus der Not Kapital schlagen und den Geflüchteten überteuerte Räume anbieten. Dies führt auch zu einer hohen Belastung des Sozialhaushalts durch
die Unterkunftskosten im Leistungsbezug von Alg-II-BezieherInnen.
Die allermeisten Geflüchteten in Stuttgart müssen also weiterhin in Massenunterkünften oder Systembauten ausharren. Die
Erfahrungen bei der Wohnungssuche sind stigmatisierend und schlecht für die Integration. Erschwerend kommt hinzu, dass die baden-württembergische Landesregierung die jedem Flüchtling zustehende
Wohn-und Schlaffläche von sieben Quadratmetern (§8 FlueAG BW) ausgesetzt hat und so in Stuttgart 4,5 Quadratmeter pro Person gelten, das heißt, dass in einem Raum von 14 Quadratmetern drei
Personen leben müssen!
Wir stellen fest und fordern:
· Die Wohnsitzauflage entmündigt auch nach Meinung von UN, EU und Genfer Flüchtlingskonvention die Geflüchteten und schränkt deren Freiheit
ein!
· Familien werden auseinander gerissen!
· Die Landesregierung muss die Wohnsitzauflage für die Stadt- und Landkreise ganz oder zumindest die Begrenzung auf die Stadt Stuttgart
aufheben und auf die Region Stuttgart ausweiten!
· Es sollte überprüft werden, ob eine solche Ausweitung in den anderen baden-württembergischen Wirtschaftsregionen ebenfalls die
Wohnraumsuche entschärft und somit die Integration verbessert!
· Außerdem müssen sofort die Aussetzung im FlueAG aufgehoben die gesetzlich vorgeschriebenen sieben Quadratmeter pro Person eingehalten
werden!
Zitat der Stuttgarter Bürgermeister Michael Föll (Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen) und Martin Schairer (Sicherheit,
Ordnung, Sport) aus dem Vorwort zum aktuellen Wohnungsmarktbericht 2017:
„Eine realistische Betrachtung der Situation am Wohnungsmarkt in Stuttgart kommt um
die Feststellung nicht herum, dass eine Lösung nur in Stadt und Region erfolgen kann. Dies ist alleine schon der Tatsache geschuldet, dass die Landeshauptstadt in ihrem engen und begrenzten
Stadtgebiet nur über begrenzte Entwicklungspotenziale verfügt, die folglich auch die zukünftige Einwohnerentwicklung limitieren. Es bedarf daher der gemeinsamen Anstrengungen aller Städte und
Gemeinden in der Region Stuttgart, um mittel- und langfristig zu einem ausreichenden Angebot an attraktiven und bezahlbaren Wohnungen zu kommen.“
Wolf-Dieter Dorn
Christa-Cheval-Saur
Sprecher des Freundeskreises
Arbeitsgruppe Wohnen
Flüchtlinge Feuerbach
Informationen zur
Vermietung von Wohnungen
an Flüchtlingsfamilien und Alleinstehende (Stand: Mai 2017)
Wie unterstützt der FFF die Wohnungssuche?
von Christa Cheval-Saur
Wenn Sie eine Wohnung anbieten, können Sie alle notwendigen Informationen bei folgenden Adressen erfahren:
Ansprechpartner
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Telefon
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Christa
Cheval-Saur, verantwortlich für Wohnungssuche beim FFF
E-Mail-Adresse: wohnen@ff-feuerbach.de
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85 59 75
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Flüchtlingsunterkunft
Bubenhalde
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82086-904 oder
82086-897
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Flüchtlingsunterkunft
Wiener Straße
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849909-37 oder
849909-43
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Flüchtlingsunterkunft
Krailenshalde
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0159 04104103 oder 0159 04153781
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Wer sucht eine Wohnung
oder einen WG-Platz?
Familien und Einzelpersonen, deren
Asylverfahren abgeschlossen ist. Sie haben einen Aufenthaltstitel und sie besuchen einen Integrationskurs des Bundes (Sprachkurs). Das schafft die Grundlage dafür, dass sie danach eine Arbeit
aufnehmen können. Solange sie noch kein eigenes Einkommen haben, erhalten sie beim Jobcenter „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach SGB II.
Wer bezahlt die
Miete?
Wenn die Mietkosten "angemessen sind, kommt das Jobcenter für die "Kosten der Unterkunft und Heizung" auf, das sind Kaltmieter, Nebenkosten und Heizung. Für die Kaltmieter gibt es eine
"Mietobergrenze, die sich am Stuttgarter Mietspiegel orientiert und alle zwei Jahre neu beschlossen wird. Die Kaution gewährt das Jobcenter als Darlehen. Sie wird in der Gesamtsumme bei Beginn
des Mietverhältnisses an den Vermieter überwiesen.
Gibt es sprachliche Probleme?
In der Regel besuchen alle Flüchtlinge einen Deutschkurs mit mindestens 600 Stunden. Je
nach Kursteilnahme verbessern sich die Sprachkenntnisse laufend. Je häufiger die Menschen mit der deutschen Sprache in Kontakt kommen – auch im Wohnumfeld – desto besser die Kommunikation. Oft
sind es die Kinder, die durch den Schul-besuch zu kleinen Übersetzern werden.
Gibt es Unterstützung nach dem Umzug?
Der FFF hält weiterhin den Kontakt zu den Familien oder Einzelpersonen, die in einer eigenen Wohnung leben. In fast allen Stuttgarter Stadtteilen gibt es Freundeskreise, zu den wir die
Flüchtlinge bei entfernt liegenden Orten vermitteln können.
Wo suchen wir
Wohnungen?
Durch eine Gesetzesänderung sind die in den Unterkünften lebenden Menschen gezwungen, in Stuttgart eine Wohnung zu suchen. Diese Wohnsitzauflage gilt für alle, die nach dem 01.01.2016 anerkannt
wurden. Familien und Einzelpersonen, die zuvor ihren Aufenthaltstitel erhalten haben, sind nicht auf das Stadtgebiet beschränkt.
27.04.2017. Aktueller Stand der Wohnungsuchenden in den drei Feuerbacher Flüchtlingsunterkünften
Insgesamt sind es 77 Familien und 90 Einzelpersonen, die derzeit eine Wohnung oder – als Alleinstehende –
einen Platz in einer Wohngemeinschaft suchen. Diese Angaben können täglich variieren. Entweder, weil jemand aus den Unterkünften ausziehen kann, weil eine Wohnung gefunden wurde oder weil weitere
Personen ihre Anerkennung als Geflüchtete erhalten haben.
Die größte Anzahl der Familien sind diejenigen mit fünf Personen. Danach sind es Familien mit drei Personen
und mit sechs Personen.
Im Haushalt lebende Personen
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Anzahl der
Haushalte
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drei
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18
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vier
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fünf
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fünf
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21
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sechs
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zehn
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sieben
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drei
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acht
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zwei
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neun
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zwei
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elf
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ein
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Für Vermieter: Die Höhe der Kaltmiete ist abhängig von der Anzahl der Personen – insofern auch von der Wohnungsgröße. Einem
Wohnungsumzug durch das Jobcenter wird nur zugestimmt, wenn die Kaltmiete angemessen ist. Die angemessene Miete wird alle zwei Jahre beschlossen und in einer Tabelle der MIETOBERGRENZEN
festgehalten.
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10.04.17, FFF: Hilfsaktion bei der Wohnungssuche
Mit einer Zeitungsanzeige, Plakaten
und Flyern will der FFF Flüchtlinge bei der Wohnungssuche unterstützen. Für die Anzeige konnte der FFF auch eine knappe Mehrheit des Bezirksbeirats Feuerbach gewinnen. Mehr dazu im Bericht von
Georg Friedel in der Stuttgarter Zeitung.
Der FFF will bei dieser Aktion auf die
Bevölkerung Feuerbachs zugehen, aber auch die Mitglieder ausländischer Vereine gezielt ansprechen. Denn wer als Vermieter Migrationshintergrund habe, sei möglicherweise auch offener und eher
bereit, seine Wohnung an diese Menschen zu vermieten, meint Christa Cheval-Saur vom Arbeitskreis Wohnen des FFF. „Außerdem suchen wir auch Paten, die einzelnen Familien und auch einzelnen
Alleinstehenden gezielt bei der Suche nach Wohnraum helfen.“ Demnächst wollen FFF-Mitglieder auch in Geschäften in Feuerbach nachfragen, ob sie dort Plakate aufhängen und Flyer auslegen
dürfen.