Ohne Wohnung – kein Leben. Wohnungslos in
Stuttgart
von Christa Cheval-Saur
8.280 Menschen haben in Stuttgart keine eigene
Wohnung.(31.10.2019)Mit6.030 PersonensindGeflüchtetedie größte Gruppe unter den Wohnungslosen,zu2/3 inFamilien, 1/3 Alleinstehende. Sie leben in Gemeinschaftsunterkünften, überwiegend
in„Systembauten“, einige wenige in vom Sozialamt angemieteten
Wohnungen.
Weitere 2.190 Personensind durch das Sozialamt untergebracht in Sozialhotels, städtischenFürsorgeunterkünften und einigen vom Sozialamt angemieteten
Wohnungen.
Über die zusätzliche Zahl wohnungsloser Menschen, dieohne Obdachsind, gibt es keineStatistik. In 09.2019 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine
umfassendeBerichterstattung dazu vorgelegt – einer langjährigen
Forderung der BAGWohnungslosenhilfe.
„Programm Wohnen in Stuttgart“ nicht umgesetzt.2014 kamen die ersten Schutzsuchenden in größerer Anzahl aus Syrien und
den angrenzendenLändern. Schon damals war absehbar, dass in den
nächsten Jahren eine steigende AnzahlGeflüchteter hier Schutz
suchen wird und dass wegen des fehlenden bezahlbaren Wohnraums dieZahl der Wohnungslosen steigen wird. Die Stadt Stuttgart hat eine dezentrale
Unterbringungder Geflüchteten geplant. Das hätte ein Anreiz für
die ernsthafte Umsetzung des Programms„Wohnen in Stuttgart“ von
2013 sein können. Das Konzept war, mindestens 600 sozial geförderteWohnungen pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Seit den 2010er Jahren sinkt deren
Anzahlkontinuierlich. Aber die Stadt hat eine andere - vor allem
für Geflüchtete - teure Variante gewählt.Die SWSG wurde mit der
Errichtung von Systembauten beauftragt. 2014 bis 2017 wurden diese in23 Stadtteilen errichtet.
Der hohe Preis für Geflüchtete.
Keine Lebensqualität: Alle Wohn-/Schlafräume in den Systembauten sind 14,1 qm groß. In
denersten Jahren waren sie mit 3 Personen belegt, d.h. 4,5 qm
pro Person. Erst 2018 konnten dierechtmäßigen 7 qm pro Person in
ca. 60 % der Unterkünfte umgesetzt werden. Eine kleineVerbesserung ohne große Wirkung. Eine Projektarbeit an der Universität
Stuttgart/FachbereichWohnsoziologie (s.u.*)beschreibt die unwürdige Situation der BewohnerInnen:
Keine Privatsphäre:Die unterschiedlichen Lebensformen auf engem Raum führen zu hohenBelastungen: Einige arbeiten, u.a. in prekären Arbeitsverhältnissen, zu
unterschiedlichen Tages-und Nachtzeiten, andere befinden
sich in Ausbildung, Kinder gehen in die Kita und zur Schule,Eltern in den Deutschkurs. Kaum Zeit zum Ausruhen, zum Lernen, zum Abschalten, dafür
einhoher Stresspegel.„Die Wände sind dünn und sehr hellhörig, so dass die Bewohner keinerleiPrivatsphäre besitzen.“(S.51 der Projektarbeit)„
Durch die fehlende Privatsphäre in den Zimmern werden zusätzliche
Rückzugsmöglichkeitenbenötigt. 14,1 m² für drei Personen sind
undenkbar für die Kinder, eigentlich. Das heißt, siebrauchen
tatsächlich Räume, wo sie sich zurückziehen können, um zu lernen.“ (GP5) Erzähltwurde, dass ein Kind „Hausaufgaben immer unter dem Tisch [...] macht. Mit dem Grund,
dass [ersich] unter dem Tisch [...] in seinen eigenen vier Wänden
gefühlt hat.“ (GP5) „Lernvoraussetzungkönnen in solchen Zimmern
nicht gewährt werden“ (GP5), Diese Zimmersituation entspricht einerKindeswohlgefährdung.“*(S.53 der Projektarbeit)
Hohe Kosten: 52.898.500 € wurden laut Rechnungsergebnis 2016 für die
Systembautenveranschlagt. Pro Bau, einschließlich
Erschließungskosten ca. 1,8 Mio. €. Fünf Jahre spätermussten die
Systembauten – mangels Sozialmietwohnungen - um weitere fünf Jahre verlängertwerden. Planungs- und Genehmigungsgebühren pro Bau betragen 50.000 € und 1,1 Mio.
€zusätzlich für die Verlängerung von
Pachtverträgen.
Hohe Gebühren: Für die Bewohner*innen wurden knapp 53 Mio.€ zur
Kostenkalkulationherangezogen, Kostendeckungsgrad 89%. So
errechnete sich eine Quadratmeter-Gebühr von86,63 €
einschließlich einer Luxuskaltmiete von 31,37 €. Das bedeutet eine Gebühr von 389 € proPerson im Raum mit zwei weiteren Personen und 606 € mit einer weiteren Person. Erst
durch denWiderstand von Ehrenamtlichen aus Freundeskreisen wurde
die Satzung für die Unterkünfte zweimal geändert. Begünstigt
werden nun Familien und Bewohner*innen in Arbeit und Auszubildende.Die sog. Selbstzahler, die durch ihr Arbeitseinkommen unabhängig vom Jobcenter
werden, sindmit ca. 90% überwiegend Alleinstehende. Paare und
Alleinerziehende mit Kindern könnten ihreUnabhängigkeit vom
Jobcenter nur durch höhere Einkommen erreichen. Auch dann müssten siefür diese schlechten Wohnverhältnisse noch 480 € bzw. 700 € Nutzungsgebühr
entrichten.
Zu lange Aufenthaltsdauer:Viele Bewohner*innen leben seit vier und mehr Jahren in denUnterkünften. Schon aus Sicht der damals noch kürzeren Verweildauer wird in der
Projektarbeit(s.u.) die lange Aufenthaltsdauer kritisch
beurteilt: „Ein weiteres Problem stellt der lange Aufenthaltder
Flüchtlinge in der Unterkunft dar. Meist wohnen diese dort länger als unbedingt nötig, da siekeine andere Wohnung auf dem Sozialwohnungsmarkt in Stuttgart finden. Je länger die
Menschenin der Unterkunft wohnen, desto hoffnungsloser sehen sie
ihre Situation. Deshalb beeinflusst derunausgeglichene
Stuttgarter Wohnungsmarkt auch das Leben in den Flüchtlingsunterkünften“Projektarbeit S.65).
Für eine Wohnungspolitik, die alle Gemeinschaftsunterkünfte, Sozialhotels
undSystembauten überflüssig
macht.
Ähnliche Bedingungen finden sich auch in anderen Unterkünften und in Sozialhotels:
keinePrivatsphäre, gemeinsame Nutzung von Küche und Sanitären
Anlagen. Viel zu langeAufenthaltszeiten.Bislang verwaltet das Sozialamt diesen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, indem sie
Erhaltungund Bezahlung der Gemeinschaftsunterkünfte und
Sozialhotels organisiert.
Wir brauchen eine radikal andere Wohnungspolitik in Stuttgart. Nicht reden, nicht
sparen,sondern handeln – das sind wir den über 8.000 Wohnungslosen
in Stuttgart schuldig.
5.12.2019christa cheval-saur* Zitiert aus: Flüchtlingsunterkünfte in Stuttgart.Gegenüberstellung von vier Unterkünften unter Architektonischen Aspekten von Karin
HauserEmpirische Projektarbeit im Fachgebiet Wohnsoziologie,
Wintersemester2014/15Universität Stuttgart Fakultät 1 Architektur
und Stadtplanung Institut für Wohnen und Entwerfen FachgebietArchitektur-und Wohnsoziologie unter der Leitung von Prof. Dr. phil. habil.
Christine Hannemann und Dr. phil.Gerd Kuhn
Neues zur Wohnsitzauflage
Auf Antrag bei der Ausländerbehörde kann die Wohnsitzauflage gestrichen werden. Dies ist
dann möglich, wenn die betroffene Person ihren Lebensunterhalt einigermaßen langfristig sichern kann.
Wir empfehlen eine gute Handreichung zur aktuellen Rechtslage, die der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg herausgegeben hat:Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht von 12.2019
Im Frühjahr 2019 hat sich in Stuttgart das Bündnis „Mietentscheid Stuttgart“
gegründet, das nun ein offizielles Bürgerbegehren zum Thema Mieten auf den Weg bringen wird. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt. Der Mietentscheid soll Teil einer
großen Kampagne mit begleitenden Aktionen und Veranstaltungen werden. Das Bündnis wird getragen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, Gewerkschaften, Mieterinitiativen und Parteien.
Ihr habt Interesse an weiteren Informationen, einer Mitarbeit und/oder wollt das Projekt unterstützen? Dann meldet euch bei uns unter info[aet]mietentscheid-stuttgart.de
Initiative vonStuttgarter Freundeskreisen für Geflüchtete:zum Text
Die pauschale Zuweisung für Bürgerkriegsflüchtlinge an einen festgelegten Wohnsitz durch das Land ist rechtlich nicht zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW gestern. Die vom
Land erlassene Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung verstößt gegen ... zum ganzen Text
Liebe Freundeskreise,
die Initiative von Engagierten aus Stuttgarter Freundeskreisen hält das Thema Wohnen weiterhin
für wichtig und will daran weiter arbeiten. Deshalb laden wir zu einem weiteren Treffen ein am
Donnerstag, 3. Mai 2018, um 17.00 Uhr im Stuttgarter Rathaus Raum 407
Mit folgenden Themen wollen wir uns beschäftigen:
-Was können die Freundeskreise und andere
gesellschaftliche Gruppen in Stuttgart
gemeinsam zu diesem Thema beitragen?
-Wir wollen eine Handreichung aus Erfahrungen, Tipps und
Information erarbeiten. Beachten Sie dazu die Papiere einer Initiative in Esslingen.
Mit freundlichen Grüßen
Uschi Bames
für die Initiative von Engagierten
aus Stuttgarter Freundeskreisen
Integration fördern – Wohnsitzauflage an die Realität
anpassen
04.08.2017.Familie A. mit vier Kindern im Teenageralter wohnen in Stuttgart auf 14 Quadratmetern in einem Systembau und hätten in Kornwestheim eine
Wohnung bekommen können. Die Ausländerbehörde in Ludwigsburg sagt nein – wegen der Wohnsitzauflage. Eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern möchte zur Verwandtschaft nach Trossingen, hat dort
eine Wohnung gefunden und einen 450-Euro-Job. Die Ausländerbehörde sagt nein – wegen der Wohnsitzauflage. Eine Mutter gelingt mit einem Sohn und einer erwachsenen Tochter die Flucht nach
Deutschland. Die Tochter kommt mit ihrer Familie in Dresden unter, die Mutter lebt in Stuttgart. Mutter und Sohn wollen nach Dresden, um gemeinsam die schlimmen Erinnerungen im Familienverbund
zu verarbeiten. Die Behörden sagen nein – wegen der Wohnsitzauflage.
Das Integrationsgesetz vom 06.08.2016 reduziert die freie Wahl des Wohnorts auf das den Geflüchteten zugeteilte Bundesland.
Außerdem erlaubt das Gesetz den Ländern, für drei Jahre eine Wohnsitzauflage zu erlassen, die, abgesehen von einigen Ausnahmen, die Pflicht zur (Wohnsitzannahme) innerhalb des jeweiligen
Bundeslands vorschreibt.
Die baden-württembergische-Landesregierung geht ganz strikt vor und beschränkt die Wohnraumsuche sogar auf Stadt- und
Landkreise! Diese Einschränkung diene einer nachhaltigen Integration, sagt die Bundesregierung; und vermeide Ghettobildung, meint Baden-Württembergs Innenminister.
Wir stellen fest:Die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum nehmen in Stuttgart zu. Die Geflüchteten geraten voll in den
katastrophalen Strudel von zu großer Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und viel zu wenig Angebot. Eine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse ist gefährdet Je länger die Geflüchteten
unter ihresgleichen in den engen Unterkünften verharren müssen, desto schwieriger kommen sie in regelmäßigen Austausch mit Nachbarn aus anderen Lebenszusammenhängen. Die Geflüchteten, die auf
Wohnungssuche sind, erleben außerdem ihre Ausgrenzung durch Wohnungsbesitzer, die sich die Freiheit nehmen können, ihre Wohnungen gar nicht oder nicht an Geflüchtete zu vermieten. Und sie
können sie auch an Wohnungsbesitzer geraten, die aus der Not Kapital schlagen und den Geflüchteten überteuerte Räume anbieten. Dies führt auch zu einer hohen Belastung des Sozialhaushalts durch
die Unterkunftskosten im Leistungsbezug von Alg-II-BezieherInnen.
Die allermeisten Geflüchteten in Stuttgart müssen also weiterhin in Massenunterkünften oder Systembauten ausharren. Die
Erfahrungen bei der Wohnungssuche sind stigmatisierend und schlecht für die Integration. Erschwerend kommt hinzu, dass die baden-württembergische Landesregierung die jedem Flüchtling zustehende
Wohn-und Schlaffläche von sieben Quadratmetern (§8 FlueAG BW) ausgesetzt hat und so in Stuttgart 4,5 Quadratmeter pro Person gelten, das heißt, dass in einem Raum von 14 Quadratmetern drei
Personen leben müssen!
Wir stellen fest und fordern:
·Die Wohnsitzauflage entmündigt auch nach Meinung von UN, EU und Genfer Flüchtlingskonvention die Geflüchteten und schränkt deren Freiheit
ein!
·Familien werden auseinander gerissen!
·Die Landesregierung muss die Wohnsitzauflage für die Stadt- und Landkreise ganz oder zumindest die Begrenzung auf die Stadt Stuttgart
aufheben und auf die Region Stuttgart ausweiten!
·Es sollte überprüft werden, ob eine solche Ausweitung in den anderen baden-württembergischen Wirtschaftsregionen ebenfalls die
Wohnraumsuche entschärft und somit die Integration verbessert!
·Außerdem müssen sofort die Aussetzung im FlueAG aufgehoben die gesetzlich vorgeschriebenen sieben Quadratmeter pro Person eingehalten
werden!
Zitat der Stuttgarter Bürgermeister Michael Föll (Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen) und Martin Schairer (Sicherheit,
Ordnung, Sport) aus dem Vorwort zum aktuellen Wohnungsmarktbericht 2017:
„Eine realistische Betrachtung der Situation am Wohnungsmarkt in Stuttgart kommt um
die Feststellung nicht herum, dass eine Lösung nur in Stadt und Region erfolgen kann. Dies ist alleine schon der Tatsache geschuldet, dass die Landeshauptstadt in ihrem engen und begrenzten
Stadtgebiet nur über begrenzte Entwicklungspotenziale verfügt, die folglich auch die zukünftige Einwohnerentwicklung limitieren. Es bedarf daher der gemeinsamen Anstrengungen aller Städte und
Gemeinden in der Region Stuttgart, um mittel- und langfristig zu einem ausreichenden Angebot an attraktiven und bezahlbaren Wohnungen zu kommen.“
Wolf-Dieter Dorn
Christa-Cheval-Saur
Sprecher des Freundeskreises
Arbeitsgruppe Wohnen
Flüchtlinge Feuerbach
Informationen zur
Vermietung von Wohnungen
an Flüchtlingsfamilien und Alleinstehende (Stand: Mai 2017)
Wie unterstützt der FFF die Wohnungssuche? von Christa Cheval-Saur
Wenn Sie eine Wohnung anbieten, können Sie alle notwendigen Informationen bei folgenden Adressen erfahren:
Ansprechpartner
Telefon
Christa
Cheval-Saur, verantwortlich für Wohnungssuche beim FFF
E-Mail-Adresse: wohnen@ff-feuerbach.de
85 59 75
Flüchtlingsunterkunft
Bubenhalde
82086-904 oder
82086-897
Flüchtlingsunterkunft
Wiener Straße
849909-37 oder
849909-43
Flüchtlingsunterkunft
Krailenshalde
0159 04104103 oder 0159 04153781
Wer sucht eine Wohnung
oder einen WG-Platz? Familien und Einzelpersonen, deren
Asylverfahren abgeschlossen ist. Sie haben einen Aufenthaltstitel und sie besuchen einen Integrationskurs des Bundes (Sprachkurs). Das schafft die Grundlage dafür, dass sie danach eine Arbeit
aufnehmen können. Solange sie noch kein eigenes Einkommen haben, erhalten sie beim Jobcenter „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach SGB II.
Wer bezahlt die
Miete?
Wenn die Mietkosten "angemessen sind, kommt das Jobcenter für die "Kosten der Unterkunft und Heizung" auf, das sind Kaltmieter, Nebenkosten und Heizung. Für die Kaltmieter gibt es eine
"Mietobergrenze, die sich am Stuttgarter Mietspiegel orientiert und alle zwei Jahre neu beschlossen wird. Die Kaution gewährt das Jobcenter als Darlehen. Sie wird in der Gesamtsumme bei Beginn
des Mietverhältnisses an den Vermieter überwiesen. Mietobergrenzen
in Stuttgart für 2017/2018
Im Haushalt lebende Personen
Mietobergrenze
Euro
Mietkosten in Euro pro Quadratmeter
Wohnungsgröße in Quadratmetern
eine
450
10,00
45
zwei
564
9,40
60
drei
675
9,00
75
vier
801
8,90
90
fünf
966
9,20
105
sechs
1.104
9,20
120
jede weitere
+
138
9,20
+ 15
Gibt es sprachliche Probleme? In der Regel besuchen alle Flüchtlinge einen Deutschkurs mit mindestens 600 Stunden. Je
nach Kursteilnahme verbessern sich die Sprachkenntnisse laufend. Je häufiger die Menschen mit der deutschen Sprache in Kontakt kommen – auch im Wohnumfeld – desto besser die Kommunikation. Oft
sind es die Kinder, die durch den Schul-besuch zu kleinen Übersetzern werden.
Gibt es Unterstützung nach dem Umzug?
Der FFF hält weiterhin den Kontakt zu den Familien oder Einzelpersonen, die in einer eigenen Wohnung leben. In fast allen Stuttgarter Stadtteilen gibt es Freundeskreise, zu den wir die
Flüchtlinge bei entfernt liegenden Orten vermitteln können. Wo suchen wir
Wohnungen?
Durch eine Gesetzesänderung sind die in den Unterkünften lebenden Menschen gezwungen, in Stuttgart eine Wohnung zu suchen. Diese Wohnsitzauflage gilt für alle, die nach dem 01.01.2016 anerkannt
wurden. Familien und Einzelpersonen, die zuvor ihren Aufenthaltstitel erhalten haben, sind nicht auf das Stadtgebiet beschränkt.
27.04.2017. Aktueller Stand der Wohnungsuchenden in den drei Feuerbacher Flüchtlingsunterkünften
Insgesamt sind es 77 Familien und 90 Einzelpersonen, die derzeit eine Wohnung oder – als Alleinstehende –
einen Platz in einer Wohngemeinschaft suchen. Diese Angaben können täglich variieren. Entweder, weil jemand aus den Unterkünften ausziehen kann, weil eine Wohnung gefunden wurde oder weil weitere
Personen ihre Anerkennung als Geflüchtete erhalten haben.
Die größte Anzahl der Familien sind diejenigen mit fünf Personen. Danach sind es Familien mit drei Personen
und mit sechs Personen.
Im Haushalt lebende Personen
Anzahl der
Haushalte
drei
18
vier
fünf
fünf
21
sechs
zehn
sieben
drei
acht
zwei
neun
zwei
elf
ein
Für Vermieter:Die Höhe der Kaltmiete ist abhängig von der Anzahl der Personen – insofern auch von der Wohnungsgröße. Einem
Wohnungsumzug durch das Jobcenter wird nur zugestimmt, wenn die Kaltmiete angemessen ist. Die angemessene Miete wird alle zwei Jahre beschlossen und in einer Tabelle der MIETOBERGRENZEN
festgehalten.
Mit einer Zeitungsanzeige, Plakaten
und Flyern will der FFF Flüchtlinge bei der Wohnungssuche unterstützen. Für die Anzeige konnte der FFF auch eine knappe Mehrheit des Bezirksbeirats Feuerbach gewinnen. Mehr dazu im Bericht von
Georg Friedel in der Stuttgarter Zeitung.
Der FFF will bei dieser Aktion auf die
Bevölkerung Feuerbachs zugehen, aber auch die Mitglieder ausländischer Vereine gezielt ansprechen. Denn wer als Vermieter Migrationshintergrund habe, sei möglicherweise auch offener und eher
bereit, seine Wohnung an diese Menschen zu vermieten, meint Christa Cheval-Saur vom Arbeitskreis Wohnen des FFF. „Außerdem suchen wir auch Paten, die einzelnen Familien und auch einzelnen
Alleinstehenden gezielt bei der Suche nach Wohnraum helfen.“ Demnächst wollen FFF-Mitglieder auch in Geschäften in Feuerbach nachfragen, ob sie dort Plakate aufhängen und Flyer auslegen
dürfen.