"Freiwilligkeitsleistung" der Landeshauptstadt
von Christa Cheval-Saur

 

Die Stadt Stuttgart hat jungen Geflüchteten in Ausbildung bzw. Schülern in den VAB-R-Klassen (Vollzeitschule zur Erlangung des Hauptschulabschlusses) die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen und durch eine "Freiwilligkeitsleistung" der Stadt Stuttgart ersetzt.

 

Diese orientiert sich am Höchstsatz von BAföG und beträgt 504 Euro.

 

Anlass ist eine "Förderlücke" im AsylbLG, die der Bund versäumt hatte zu schließen. Eine Änderung durch den Bund ist nicht schnell zu erwarten. Deshalb haben im Frühsommer 2018 vier Bundesländer eine Weitergewährung der Asylbewerberleistung für den Übergang beschlossen. Auch Freiburg hat eine entsprechende Regelung gefunden. Ebenso sind uns ähnliche Übergangsregelungen aus Ludwigsburg und Esslingen bekannt.

Nur Stuttgart hat mit einer "Freiwilligkeitsleistung" den betroffenen Azubis und Schülern den Boden unter den Füßen entzogen.

Lesen Sie dazu die Resolution des AK Asyl, des Asylpfarramts und der Initiative von Engagierten in Stuttgarter Flüchtlingsfreundeskreisen und den Schriftwechsel mit Herrn BM Wölfle.