Gültigkeit: bis 30.01.2021
Rahmenbedingungen für das Engagement im Flüchtlingsbereich
BITTE BEACHTEN SIE DIE AUSGANGSSPERRE ZWISCHEN 20 UHR UND 5 UHR SOWIE DIE EIN-PERSONEN-REGEL!
Grundsätzlich gilt auch im Engagement die aktuelle Maßnahmenverordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese können Sie ausführlich hier nachlesen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Nach den Verordnungen des Landes sind Veranstaltungen weiterhin möglich, wenn sie der sozialen Fürsorge dienen z.B. Veranstaltungen in den Bereichen Bildung und Kinderschutz, d.h. als grobe Richtlinie gilt: Bereiche der sozialen Fürsorge bleiben erlaubt, reine Freizeitangebote müssen vorerst ausgesetzt werden.
Berücksichtigen Sie zum Schutz der Geflüchteten und zu Ihrem eigenen Schutz bitte weiterhin die AHA+A+L Regel:
Das Engagement ist selbstverständlich nicht möglich, wenn Sie Erkältungs- und/oder Grippesymptome haben oder Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten. Für das Engagement in Gemeinschaftsunterkünften sind besondere Regeln zu beachten.
Was bedeutet das konkret für Ihr Engagement in den Unterkünften?
> Engagement ist weiterhin
möglich
Seit
dem 15.10.2020 gilt in den Unterkünften ein allgemeines Besuchsverbot, von dem Engagierte jedoch ausdrücklich ausgenommen sind. In den Gemeinschaftsunterkünften ist deshalb ihr Engagement unter
bestimmten Voraussetzungen (s.u.) weiterhin möglich.
> Beachten Sie die Warnhinweise zu
Verdachtsfällen in den Unterkünften
Zu Ihrem Schutz informiert Sie das BE Team
mit den sogenannten „Warnhinweisen“ über angezeigte Verdachts- und Infektionsfälle in betroffenen Unterkünften. Dieser Hinweis soll ihnen als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Sie sich in dieser
Phase weiterhin engagieren möchten. Auch die entsprechende Entwarnung von Seiten des Gesundheitsamtes geben wir an Sie weiter.
> Diese Warnhinweise sendet das BE Team wochentags schnellstmöglich an die zentrale Freundeskreis Kontaktmailadresse zur Weiterleitung an alle Mitglieder.
> Verdachtsfälle werden
isoliert
Das
Stuttgarter Schutzkonzept in Bezug auf Covid-19 sieht vor, dass mögliche Verdachtsfälle bzw. auf Covid-19 positiv getestete Personen in den Gemeinschafts-unterkünften unverzüglich isoliert und
bei Bedarf in eine Schutzunterkunft verlegt werden.
Was ist konkret möglich?
Engagementformen, an denen nur eine externe Person beteiligt ist
(Ein Haushalt plus eine Person oder das 1:1-Einzelengagement)
Darunter fallen z.B.:
– Patenschaften
– Lernbegleitung
– Beratung
– Alltagsbegleitung
– Spielenachmittag
Gruppenangebote, bezogen auf
Bildungs- und Lernangebote
(Diese lassen sich dem Bereich Sprach- und
Bildungskurse zuordnen und sind deshalb erlaubt, wenn sie unaufschiebbar und online nicht möglich sind. Wichtig: Die Angebote müssen zudem auf Personen einer Unterkunft begrenzt
sein.
Darunter fallen z.B.:
– Hausaufgabenhilfe
– Lernbegleitung
– Sprachunterricht
Für alle Angebote gilt:
· Einhaltung der AHA+A+L Regel
· Kontaktdaten erfassen und ggf. bei der Heimleitung abgeben
· Teilnahme ist auf 10 Personen begrenzt
· Desinfektion der Oberflächen und der genutzten Gegenstände.
· Während des Angebotes muss ständig eine Aufsicht gewährleistet sein.
· Engagierte sind für die Einhaltung und Umsetzung der Rahmenbedingungen während ihres Angebotes verantwortlich.
Was gilt für das Engagement außerhalb der Unterkünfte?
Im öffentlichen Raum gelten hingegen ausschließlich die Coronaschutzmaßnahmen des Landes und der Landeshauptstadt Stuttgart https://coronavirus.stuttgart.de/.
Für das Engagement in geschlossenen Räumen außerhalb der Unterkünfte wie z.B. Lernräumen und Willkommensräumen gelten zudem die Regeln des jeweiligen Trägers auf Basis der Verordnungen des Landes.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die BE Koordinierungsstelle wenden:
info.be-fluechtlinge@stuttgart.de
Heidi Schäfer
0711 216-32053 oder -32057
Quellen:
Land Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Landeshauptstadt Stuttgart https://coronavirus.stuttgart.de/
Landesjugendring Baden-Württemberg https://www.ljrbw.de/corona
Schreiben der Abteilung Flüchtling vom 12.10.2020